Dem Führerschein kommt in der heutigen Zeit eine bedeutende Rolle zu. Er garantiert Mobilität, Flexibilität und dient vielen Verkehrsteilnehmer als Existenzgrundlage. Ohne Führerschein hat man es schwer im Alltag, oftmals droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes.
Unterschied Führerschein und Fahrerlaubnis
Der Führerschein ist immer im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis zu sehen. Hierzu muss man zunächst verstehen, was der Führerschein eigentlich bedeutet:
- Die Definition des Führerscheins ergibt sich aus dem Gesetz. So heisst es in § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVG:
Entzug der Fahrerlaubnis
Die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis sind geregelt in § 3 Absatz 1 StVG. Danach gilt:
Erweist sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, so muss ihm die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.
 
Bei einer vorläufige Entziehung des Führerscheins:
Die Sicherstellung beziehungsweise Beschlagnahme des Führerscheins hat weitreichende Folgen. Ab diesem Zeitpunkt besteht keine Möglichkeit mehr, ein Kraftfahrzeug zu führen, gleichgültig, ob es sich um ein Pkw oder ein Kraftrad handelt.
Die Beschlagnahme / Sicherstellung unterliegt strengen Voraussetzungen! So muss ein endgültiger Entzug höchst wahrscheinlich sein und ein dringender Tatverdacht vorliegen. Gegen die Sicherstellung / Beschlagnahme kann man Widerspruch einlegen - tut man dies nicht, wirkt das Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen fort, ohne dass es einer richterlichen Bestätigung bedarf.
Riskieren Sie keine weitere Strafverfolgung durch unnötiges Fehlverhalten! Ein Strafverfahren belastet den Beschuldigten über die bestehenden Führerscheinprobleme hinweg, es droht eine doppelte Aburteilung, die man sich ersparen kann.
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