Cannabis im Straßenverkehr - hier stellt sich für den etroffenen zumeist die Frage: Was erwartet mich? Viel wichtiger in diesem Zusammenhang ist aber die Frage: Was kann ich ab sofort tun, damit das Verfahren einen positiven Verlauf nimmt. Der Faktor Zeit ist von enormer Bedeutung, jeder Fehler kann am Ende bitter bestraft werden.
Führerscheinstelle bzw. Fahrerlaubnisbehörde stellt Konsummuster fest:
Wenn der Verdacht besteht, dass Cannabis im Straßenverkehr konsumiert wurde, möchte die Fahrerlaubnisbehörde das Konsummuster feststellen. Dazu gibt es verschiedenen Maßnahmen.
Die zwei wichtigsten Überprüfungsmaßnahmen sind:
- Anordnung eines ärztliches Gutachten: In dem ärztlichen Gutachten wird geprüft, welches Konsummuster (ob einmalig, gelegentlich oder regelmäßig) in der Vergangenheit vorlag. Dies geschieht in der Regel durch mehrere Drogenscreenings und eine Begutachtung durch einen Facharzt. Abhängig vom Ergebnis der Untersuchung folgen ein Führerscheinentzug, eine MPU oder keine weiteren Maßnahmen.
- Anordnung einer MPU: Die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) besteht aus einem medizinischen Test, einem Drogenscreening nach einer Abstinenzzeit und einem Reaktionstest. Der wichtigste Bestandteil der MPU ist das Gespräch mit einem Psychologen.
Leider sind die Vorgehensweisen der Führerscheinstellen und die Rechtsprechung nach Bundesländern keinesfalls einheitlich. Grundzüge lassen sich wie folgt darstellen:
THC
|
= Tetrahydrocannabinol
|
Hauptwirkstoff von Cannabis
|
THC COOH
|
= THC Carbonsäure
|
Abbauprodukt (Metabolit, passiv)
|
THC OH
|
= 11-Hydroxy-THC
|
Abbauprodukt (Metabolit, aktiv)
|
|
|
Zustand
|
Rechtliche Folgen
|
THC unter 1,0 ng/ml
|
keine berauschte Fahrt
|
Maßnahmen je nach festgestellten Werten
|
THC über 1,0 ng/ml mit Ausfallerscheinungen
|
berauschte Fahrt
|
Strafverfahren wird eingeleitet Geldstrafe, Freiheitsstrafe
|
THC über 1,0 ng/ml keine Ausfallerscheinungen
keine Konsumangaben
THC COOH Wert unter 75 ng/ml
|
berauschte Fahrt
ABER: es steht kein gelegentlicher Konsum fest!
|
Fahrverbot Bußgeld
ärztliches Gutachten Abstinenznachweis
|
THC über 1,0 ng/ml keine Ausfallerscheinungen
Konsumverhalten belegt
THC COOH Wert ab 75 ng/ml
|
berauschte Fahrt gelegentlicher Konsum steht fest
|
Fahrverbot Bußgeld
Anordnung MPU Abstinenznachweis
|
THC COOH über 150 ng/ml bei Kontrolle oder über 75 ng/ml bei ärztlichen Gutachten
|
berauschte Fahrt regelmäßiger Konsum steht fest
|
Fahrverbot Bußgeld
Anordnung MPU Abstinenznachweis
|
|
|