ab 1,6 Promille - Straftatbestand und MPU
Ab 1,6 Promille handelt es sich um eine Straftat wie bereits schon ab 1,1 Promille. Wer mit einem Wert von mindestens 1,6 Promille im Straßenverkehr ertappt wurde, muss zudem bei einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen, dass eine sogenannte “Fahreignung“ besteht.
Alkoholgehalt im Blut
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KEINE Anzeichen von Fahrunsicherheit
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Anzeichen von Fahrunsicherheit liegen vor
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Es kommt zu einem Unfall
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ab 1,6 Promille
(identisch mit den Rechtsfolgen ab 1,1 Promille)
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- 7 Punkte
- Geldstrafe oder - Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug mit Sperrfrist 6 Monate bis zu 5 Jahre
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- 7 Punkte
- Geldstrafe oder - Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug mit Sperrfrist 6 Monate bis zu 5 Jahre
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- 7 Punkte
- Geldstrafe oder - Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug mit Sperrfrist 6 Monate bis zu 5 Jahre oder gar auf Dauer
- Schadensersatz
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Ab 1,6 Promille ist eine MPU erforderlich
Die MPU setzt sich aus einer medizinischen Untersuchung, einem testdiagnostischen Teil und einem Gespräch mit einem Psychologen zusammen.
Im medizinischen Teil wird ein sogenanntes "kleines Blutbild" angefertigt. Anhand von Messwerten wird aufgrund von Grenzwerten bestimmt, ob Sie zuviel Alkohol trinken. Ebenso sind Schäden durch dauerhaften Alkoholmissbrauch erkennbar.
Der Testdiagnostische Teil setzt sich aus Reaktions-; Leistungs- und Konzentrationstests zusammen. Zudem gibt es Fragebögen zum allgemeinen Verkehrsverständnis sowie Fragen zum Wissen über Alkohol am Steuer und zum früheren und derzeitigen Alkoholkonsum.
- Gespräch mit dem Psychologen
Der wohl wichtigste Teil einer MPU und gleichzeitig auch die größte Hürde bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist das Gespräch mit dem Psychologen. Letzterer erstellt eine Prognose über das zukünftige Verkehrsverhalten. Der Psychologe versucht festzustellen, ob eine Wiederholung Ihres Fehlverhalten wahrscheinlich ist.
Der Anwalt im Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht gilt es, schnell zu handeln. Schaffen Sie alle notwendigen Voraussetzungen, um die Hürden bei der Wiedererlangung des Führerscheins/ der Fahrerlaubnis zu überwinden. Verschaffen Sie sich in einem Gespräch mit unseren Anwälten einen Überblick und bereiten Sie sich gewissenhaft auf die Zukunft vor.
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