ab 0,5 Promille bis 1,1
Anzeichen von Fahrunsicherheit: JA / NEIN
Je nachdem, ob Anzeichen für eine Fahrunsicherheit vorliegen oder nicht, greifen unterschiedliche Rechtsfolgen.
Alkoholgehalt im Blut
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KEINE Anzeichen von Fahrunsicherheit
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Anzeichen von Fahrunsicherheit liegen vor
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Es kommt zu einem Unfall
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ab 0,5 Promille
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- 4 Punkte
- Geldbuße (bis 3000 EUR)
- Fahrverbot (bis 3 Monate)
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- 7 Punkte
- Geldstrafe oder
- Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug mit Sperrfrist 6 Monate bis zu 5 Jahre
-Führerschein beschlagnahmt
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- 7 Punkte
- Geldstrafe oder - Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug mit Sperrfrist 6 Monate bis zu 5 Jahre oder gar auf Dauer
-Schadensersatz
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KEINE Anzeichen von Fahrunsicherheit - Ordnungswidrigkeit, § 24 a StVG
Für den ersten fahrlässigen Verstoß gegen die 0,5 Promille - Grenze sind nunmehr 500,00 EURO Bußgeld zu entrichten. Liegen bereits Eintragungen vor, erhöht sich das Bußgeld entsprechend.
Nach der zweiten entdeckten Alkoholfahrt wird in der Regel unabhängig von der BAK eine MPU gefordert, um die Fahreignung zu prüfen.
Anzeichen von Fahrunsicherheit - Straftat, Trunkenheit im Verkehr
Sobald typische Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder andere konkrete Gefährdungen hinzutreten, ist dies nach § 316 Strafgesetzbuch strafbar und kann den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Ab 0,3 Promille sind der Polizei und den Gerichten erhebliche Befugnisse eingeräumt: Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen den Führerschein beschlagnahmen. Liegen sogar die Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis vor, kann das Gericht eine vorläufige Entziehung anordnen. Konkret bedeutet das für den Betroffenen, dass er auch während des Verfahrens keine Kraftfahrzeuge mehr im Straßenverkehr führen darf.
Der Anwalt im Verkehrsrecht
Zu jedem Vorfall tauchen eine Vielzahl von Fragen auf. Übergreifend steht Ihnen ein Anwalt im Verkehrsrecht bei Alkohol am Steuer Rede und Antwort und wird Ihnen die erfolgversprechenden Maßnahmen erläutern.
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