0,0 Promille Grenze
Für Fahrzeugführer, die ein
- gewerbliches Fahrzeug (Gefahrgut)
bewegen, sowie für Fahrer und Beifahrer mit einem
- Personenbeförderungsschein (BOKraft)
gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Für Fahrzeugführer, die das
noch nicht vollendet haben und für Fahranfänger in der
- Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Alkoholgehalt im Blut
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Geltungsbereich
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0,0 Promillegrenze ist Pflicht
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- gewerbliches Fahrzeug
- Personenbeförderungsschein
- Jugendliche unter 21 Jahren
- Fahranfänger in der Probezeit
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Verstoß gegen diese 0,0 Promillegrenze
Diese Ordnungswidrigkeit wird bis zu einem Wert von 0,3 Promille als grobe Zuwiderhandlung bewertet und mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet.
In der Probezeit und Jugendliche unter 21 Jahren - Aufbauseminar
Nach § 2 a Absatz 2 StVG kommt es zur Anordnung der Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar und zur Verlängerung der Probezeit.
Informationen zum Aufbauseminar:
Eine dazu lizensierte Fahrschule führt das Aufbauseminar durch, wobei die Gruppe aus mindestens 6, aber maximal 12 Teilnehmern besteht. Die Nachschulung setzt sich aus fünf Teilen zusammen. Es sind vier Theorie - Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer sogenannten Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Diese Fahrt dauert 30 Minuten und findet mit bis zu drei Teilnehmern statt.
Kosten für ein Aufbauseminar: 200 - 400 Euro
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